Rechtsanwaltkanzlei Rapp Wolff

Interessen Effektiv Durchsetzen.

Fester Bestandteil eines Insolvenzverfahrens sind heutzutage neben dem Forderungsmanagement immer mehr die Insolvenzanfechtung, die Organhaftung sowie nicht zuletzt die Beraterhaftung. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung kennen wir hier beide Seiten.

Wir vertreten Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung von Ansprüchen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Interessenswahrnehmung reicht vom Forderungsmanagement über die Geltendmachung von Haftungsansprüchen hin zur komplexen Prozessvertretung bei insolvenzanfechtungsrechtlichen Ansprüchen, bei der auch prozessrechtliche Besonderheiten wie die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter zu beachten sind.

Daneben beraten wir auch Finanzdienstleister, Fonds, Unternehmen und ihre persönlichen Vertreter bei der vorinsolvenzlichen Gestaltung von Rechtsgeschäften und Kreditsicherheiten, damit diese nicht der Anfechtung unterliegen, sondern auch in der Insolvenz noch Bestand haben.

Dies umfasst auch die spätere Verteidigung gegen Ansprüche aus Organhaftung oder Insolvenzanfechtung. Dieser Bereich ist wie kaum ein anderer von Judikatur und Einzelfallentscheidungen geprägt. Erfolgreiche Vertretung verlangt hier spezielle Kenntnisse der hierzu ergangenen Rechtsprechung.

Neben der besonderen Kenntnis des entsprechenden materiellen und prozessualen Rechts verfügen wir über die erforderliche Erfahrung bei der gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitbeilegung, um Sie erfolgreich vertreten zu können.

Zur Streitbeilegung werden heutzutage auch immer mehr die Möglichkeiten der Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit eingesetzt. Mit unserer Erfahrung auf diesem Gebiet, sowohl in wirtschafts-, arbeits-, aber auch in sportrechtlichen Streitigkeiten, möchten wir Sie gerne unterstützen. Unser Fokus im Rahmen dieser Tätigkeit liegt auf dem Erarbeiten einer zeitnahen, kostengünstigen und interessengerechten Lösung des Konfliktes zur Zufriedenheit beider Parteien mit dem Ziel, eine positive Grundlage für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zu schaffen.

KANZLEI HEIDELBERG
FRIEDRICH-EBERT-ANLAGE 24
69117 HEIDELBERG
TELEFON: +49(0)6221 9737-0

KANZLEI FRANKFURT a. MAIN
FRIEDENSSTRASSE 11
60311 FRANKFURT a. MAIN
TELEFON: +49(0)69-269458-50

KANZLEI RUTESHEIM
SCHUCKERTSTRASSE 1
71277 RUTESHEIM
TELEFON: +49(0)7152 93901-69

WEITERE KANZLEIEN
DRESDEN
LEIPZIG
BERLIN
CHEMNITZ

zurück | nach oben

RAPP WOLFF RECHTSANWÄLTE © 2016