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Wolff | Rapp Rechtsanwälte
Das Ziel einer professionell durchgeführten Insolvenzverwaltung muss die Sanierung des Unternehmens sein.
Die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten wie Insol­venzplan oder eine übertragende Sanierung sollten Hauptaugenmerk des Verwalters sein.

In über 300 in der Insolvenz fortgeführten Betrieben konnten wir die positive Erfahrung machen, dass - sofern es gelingt alle Beteiligten ins Boot zu holen - der wirtschaftliche Erfolg für die Gläubiger durch eine übertragende Sanierung oder eine Insolvenzplanlösung weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Abwicklungsfälle liegt.